Präsentation des Gewerbeparks
Die sich im
Eigentum der Point GmbH befindende Fläche liegt entlang den beiden Seiten der
Landstraße Nr. 81 (2,6 Hektar bzw. 55.8 Hektar), in einer Entfernung von 1200
m vom Knotenpunkt der Autobahn M1 und der Landstraße Nr. 81 (mit Zu- und Abfahrtmöglichkeit
aus beiden Richtungen).
légifelvétel kirajzolva a Point területét).
Die Selbstverwaltung der Gemeinde Töltéstava genehmigte im September 2000 den
Bebauungsplan und die gesamte Fläche der Point wurde zum gewerblich-wirtschaftlichen
Gelände erklärt.
Flächenbilanz
Betriebsfläche
47,5 ha
Verkehrsfläche 5,7 ha
Kommunalnetzfläche 0,7 ha
Schutzwald 1,5 ha
Schutzbaumpflanzung 3,1 ha
Insgesamt: 58,5 ha
Im Bebauungsplan sind auch interne Grundstücksgrenzen aufgeführt, diese können
jedoch entsprechend dem Bedarf geändert werden.
2. 2. Grundstücksgestaltung
Auf dem regulierten
Gelände können Betriebsstätten in einer Größe von 0,2 ha - 3,5 ha eingerichtet
werden.
Für die Unterbringung von kleineren Betriebshöfen (0,2 ha - 0,4 ha) wird die
zwischen den im Bebauungsplan mit KGY1 bzw. KGY3 bezeichneten Straßen liegende
Fläche vorgeschlagen.
Für die Gestaltung von mittelgroßen Betriebsstätten (1,0-1,2 ha) schlägt der
Plan die von der Straße KGY1 südöstlich bzw. von der Straße KGY3 nordöstlich
liegenden Flächen vor.
Große Betriebshöfe (3,0 ha) können südöstlich von der mit KGY2 bezeichneten
Straße gestaltet werden.
Die im Bebauungsplan eingezeichneten Grundstücksgrenzen sind vom richtunggebenden
Charakter, die in den Zonenbezeichnungen aufgeführten Grundstücksgrößen sind
Mindestwerte, d.h. größere Grundstücke können in jedem beliebigen Block ausgestaltet
werden.
2. 3. Bebauung, architektonische Ansprüche
Die Projektierungsfläche
befindet sich auf einer Fläche, die aus visueller und landschaftsästhetischer
Sicht als frequentiert angesehen werden kann.
Innerhalb den vorgeschlagenen Betriebsstätten wurde die Lage der Gebäuden nicht
konkret festgelegt, im Bebauungsplan wurde jedoch die für die Aufstellung von
Gebäuden nutzbare Fläche, die "Baustellengrenze" eingezeichnet.
In der Bebauungsregelung der Betriebsstätten wurden die folgenden Bebauungsprinzipien
vorgegeben:
· Der Bebauungsgrad beträgt höchstens 50%.
· Die Größe der innerhalb der Betriebsstätten mit festem Bodenbelag gedeckten
Flächen darf höchstens 25% ausmachen.
· Die nicht bebauten und mit keinem Bodenbelag gedeckten Grundstücksflächen
sind als intensiv gestaltete und gepflegte Grünflächen zu gestalten.
· Die Höhe der Gebäuden, die auf den Grundstücken errichtet werden dürfen, ist
nach Flächengröße der Betriebsstätte unterschiedlich.
Auf den kleineren Grundstücken können Gebäuden mit einer Höhe von 7,5 m bis
9,0 m gebaut werden, auf den größeren Grundstücken ist dagegen eine Gebäudehöhe
von 12,0 m zugelassen.
Die für die
Bebauung geltenden weiteren detaillierten Vorschriften sind im Bebauungsplan
und Zonenplan mit der Bezeichnung SZ-J und in der Lokalen Bebauungsregelung
enthalten.
Die Infrastruktur des Geländes ist verbraucht und nicht zeitgemäß, die vorhandenen
internen Betonstraßen sind abgenutzt, brüchig, der überwiegende Teil der Gebäuden
kann nur provisorisch als Lager oder Baustellengebäude genutzt werden, sie sind
innerhalb von drei Jahren abzureißen.
Ohne Ausbau des kommunalen Hintergrunds kann Strom bis zum ein MW und Wasser
in einer Menge von 100 m3/Tag zur Verfügung gestellt werden.
Geplante
Kapazitäten:
Strom: Mit dem Stromlieferant (ÉDÁSZ) wurde eine Vereinbarung über die Erweiterung
der Kapazität auf 6 MW abgeschlossen. Dafür sind eine neue Luftleitung, Anschlußstelle
und Transformatorstation erforderlich.
Gas: Die Gaszuleitung muß von der in einer Entfernung von 4 km liegenden Empfangsstation
ausgebaut werden, mit eigener Empfangsstation.
Wasser: Für die Befriedigung eines Bedarfs von mehr als 100 m3 ist der Bau einer
neuen Hauptleitung mit der Länge von 2 km notwendig.
Abwasser: Die Abwasserentsorgung kann durch den Bau einer Abwasserleitung mit
4,8 km Länge zur sich an der Grenze von Gyõr befindlichen Kläranlage gelöst
werden, in 500 m Entfernung von der Gewerbepark muß eine Umpumpstation gebaut
werden.
Der Bebauungsplan erlaubt die provisorische Errichtung von Abwasserbehandlungs-
und Sammelanlagen bis zum Bau der Abwasserleitung.
Kontakt
Die Kontaktperson in der Budapester Einheit der Point ist: Viski Tamás:+36/30 510-3618
Erika Dévai: +36/ 30 248-3209
Sie können bei Fragen bezüglich Tiefbau vom Experten der Fa. EGUT, Bálint Joó,
in den die Infrastruktur betreffenden Fragen vom Direktor der Fa. Baráth Consulting,
Zoltán Baráth, in Fragen zum Hochbau von den Leitern der Fa. UV design, Tibor
Várady und László Ugrin, in den mit der Informatik und Sicherheitstechnik im
Zusammenhang stehenden Fragen vom Generaldirektor der Fa. TVT, Lajos Móró, bei
Fragen zur Finanzierung und Kreditkonstruktion vom Direktor der Fa. M-Projekt
Bt, Tibor Molnár Auskünfte erhalten. Eine Firmenpräsentation und die Möglichkeiten
der Kontaktaufnahme sind unter dem Menüpunkt "Über
Uns " zu finden.
Mit den Interessenten, die Ansiedlung Beabsichtigenden, die weiteren Informationen
über die Kauf- und Mietmöglichkeiten wünschen, steht die Budapester Einheit
der Point Kft in Kontakt. Auch eine direkte E-Verbindung ist über die Nutzung
des im Menüpunkt "Anfrage" abrufbaren
Formulars möglich.