Präsentation des Gewerbeparks

Die sich im Eigentum der Point GmbH befindende Fläche liegt entlang den beiden Seiten der Landstraße Nr. 81 (2,6 Hektar bzw. 55.8 Hektar), in einer Entfernung von 1200 m vom Knotenpunkt der Autobahn M1 und der Landstraße Nr. 81 (mit Zu- und Abfahrtmöglichkeit aus beiden Richtungen).



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Die Selbstverwaltung der Gemeinde Töltéstava genehmigte im September 2000 den Bebauungsplan und die gesamte Fläche der Point wurde zum gewerblich-wirtschaftlichen Gelände erklärt.

Flächenbilanz

Betriebsfläche 47,5 ha
Verkehrsfläche 5,7 ha
Kommunalnetzfläche 0,7 ha
Schutzwald 1,5 ha
Schutzbaumpflanzung 3,1 ha
Insgesamt: 58,5 ha



Im Bebauungsplan sind auch interne Grundstücksgrenzen aufgeführt, diese können jedoch entsprechend dem Bedarf geändert werden.


2. 2. Grundstücksgestaltung

Auf dem regulierten Gelände können Betriebsstätten in einer Größe von 0,2 ha - 3,5 ha eingerichtet werden.
Für die Unterbringung von kleineren Betriebshöfen (0,2 ha - 0,4 ha) wird die zwischen den im Bebauungsplan mit KGY1 bzw. KGY3 bezeichneten Straßen liegende Fläche vorgeschlagen.
Für die Gestaltung von mittelgroßen Betriebsstätten (1,0-1,2 ha) schlägt der Plan die von der Straße KGY1 südöstlich bzw. von der Straße KGY3 nordöstlich liegenden Flächen vor.
Große Betriebshöfe (3,0 ha) können südöstlich von der mit KGY2 bezeichneten Straße gestaltet werden.
Die im Bebauungsplan eingezeichneten Grundstücksgrenzen sind vom richtunggebenden Charakter, die in den Zonenbezeichnungen aufgeführten Grundstücksgrößen sind Mindestwerte, d.h. größere Grundstücke können in jedem beliebigen Block ausgestaltet werden.

2. 3. Bebauung, architektonische Ansprüche

Die Projektierungsfläche befindet sich auf einer Fläche, die aus visueller und landschaftsästhetischer Sicht als frequentiert angesehen werden kann.
Innerhalb den vorgeschlagenen Betriebsstätten wurde die Lage der Gebäuden nicht konkret festgelegt, im Bebauungsplan wurde jedoch die für die Aufstellung von Gebäuden nutzbare Fläche, die "Baustellengrenze" eingezeichnet.
In der Bebauungsregelung der Betriebsstätten wurden die folgenden Bebauungsprinzipien vorgegeben:
· Der Bebauungsgrad beträgt höchstens 50%.
· Die Größe der innerhalb der Betriebsstätten mit festem Bodenbelag gedeckten Flächen darf höchstens 25% ausmachen.
· Die nicht bebauten und mit keinem Bodenbelag gedeckten Grundstücksflächen sind als intensiv gestaltete und gepflegte Grünflächen zu gestalten.
· Die Höhe der Gebäuden, die auf den Grundstücken errichtet werden dürfen, ist nach Flächengröße der Betriebsstätte unterschiedlich.
Auf den kleineren Grundstücken können Gebäuden mit einer Höhe von 7,5 m bis 9,0 m gebaut werden, auf den größeren Grundstücken ist dagegen eine Gebäudehöhe von 12,0 m zugelassen.

Die für die Bebauung geltenden weiteren detaillierten Vorschriften sind im Bebauungsplan und Zonenplan mit der Bezeichnung SZ-J und in der Lokalen Bebauungsregelung enthalten.
Die Infrastruktur des Geländes ist verbraucht und nicht zeitgemäß, die vorhandenen internen Betonstraßen sind abgenutzt, brüchig, der überwiegende Teil der Gebäuden kann nur provisorisch als Lager oder Baustellengebäude genutzt werden, sie sind innerhalb von drei Jahren abzureißen.
Ohne Ausbau des kommunalen Hintergrunds kann Strom bis zum ein MW und Wasser in einer Menge von 100 m3/Tag zur Verfügung gestellt werden.

Geplante Kapazitäten:

Strom: Mit dem Stromlieferant (ÉDÁSZ) wurde eine Vereinbarung über die Erweiterung der Kapazität auf 6 MW abgeschlossen. Dafür sind eine neue Luftleitung, Anschlußstelle und Transformatorstation erforderlich.
Gas: Die Gaszuleitung muß von der in einer Entfernung von 4 km liegenden Empfangsstation ausgebaut werden, mit eigener Empfangsstation.
Wasser: Für die Befriedigung eines Bedarfs von mehr als 100 m3 ist der Bau einer neuen Hauptleitung mit der Länge von 2 km notwendig.
Abwasser: Die Abwasserentsorgung kann durch den Bau einer Abwasserleitung mit 4,8 km Länge zur sich an der Grenze von Gyõr befindlichen Kläranlage gelöst werden, in 500 m Entfernung von der Gewerbepark muß eine Umpumpstation gebaut werden.
Der Bebauungsplan erlaubt die provisorische Errichtung von Abwasserbehandlungs- und Sammelanlagen bis zum Bau der Abwasserleitung.

Kontakt

Die Kontaktperson in der Budapester Einheit der Point ist: Viski Tamás:+36/30 510-3618
Erika Dévai: +36/ 30 248-3209
Sie können bei Fragen bezüglich Tiefbau vom Experten der Fa. EGUT, Bálint Joó, in den die Infrastruktur betreffenden Fragen vom Direktor der Fa. Baráth Consulting, Zoltán Baráth, in Fragen zum Hochbau von den Leitern der Fa. UV design, Tibor Várady und László Ugrin, in den mit der Informatik und Sicherheitstechnik im Zusammenhang stehenden Fragen vom Generaldirektor der Fa. TVT, Lajos Móró, bei Fragen zur Finanzierung und Kreditkonstruktion vom Direktor der Fa. M-Projekt Bt, Tibor Molnár Auskünfte erhalten. Eine Firmenpräsentation und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme sind unter dem Menüpunkt "Über Uns " zu finden.
Mit den Interessenten, die Ansiedlung Beabsichtigenden, die weiteren Informationen über die Kauf- und Mietmöglichkeiten wünschen, steht die Budapester Einheit der Point Kft in Kontakt. Auch eine direkte E-Verbindung ist über die Nutzung des im Menüpunkt "Anfrage" abrufbaren Formulars möglich.